Einmal musste es soweit kommen:
Privat. Durchgang verboten! Somit ist klar, dass ich nicht alle Wege, Strassen und Pfade der Gemeinde Thun werde begehen können. Wobei, dies stand bereits von Anbeginn fest. Die Autobahn A6 klammerte ich kategorisch aus. Erstens bin ich nicht lebensmüde und zweitens habe ich keine Lust, mir eine polizeilich auferlegte Busse einzuhandeln.
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Hier drehte ich ab und liess einen 300 Meter langen Weg unbegangen. |
Am Samstag stand ich also in Hünibach gleich zweimal vor unerlaubten Durchgängen. Zähneknirschend. Ich fragte mich kurz, ob ich zu den Befugten oder Unbefugten gehörte. Das ist nicht immer klar. Nicht jedes Recht, das einem zusteht, ist mir bekannt. Und auch nicht jede Pflicht. Weil ich zudem nicht wusste, ob mich in der verbotenen Zone eine Selbstschussanlage, ein geifernder Kampfhund oder ein enervierter Grundeigentümer erwartete, drehte ich ab und widmete mich der Fortsetzung im Grüsisbergwald. Auf der Rabenflue, einer im Wald gelegenen Pick-Nick-Terrasse am felsigen Abgrund hoch über der Stadt, war der Kulminationspunkt dieser Route. Auf dem Rückweg an den Thuner Bahnhof geriet ich noch einmal durch das Wart-Quartier. Mei, diese Villen, diese Wohnlage! Hierbei fielen mir zwei sonderbare Tafeln auf:
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Na, dann verändern wir die Welt und schaffen Durchgangsverbote für Fussgänger ab! |
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Die Botschaft scheint klar: 5 Sekunden und der Dobermann zerfleischt dich. In welcher Sprache bloss? |
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